Torsten Bröhan & Jianping He

Bauhaus der Lügen

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So schamlos belog Torsten Bröhan das Gericht

Er lügt, betrügt und tritt als feinsinnigen Kunstkenner auf. Dennoch erntet Torsten Bröhan viel Verständnis und Milde vonseiten der Justiz.

Irgendwann um die Jahreswende von 209 auf 2010 verkaufte der Sammler und Antiquitätenhändler Torsten Bröhan einen riesigen Haufen zusammengeklaubter Möbel und Einrichtungsgegenstände nach China, die dort als „Bauhaus Collection“ bejubelt wurden. Zahlreiche chinesische Medien berichteten über die Kaufsumme: 55 Mio. Euro. Da dieser Zahl nicht widersprochen wurde, übernahm ich sie und verbreitete den Kaufpreis. Wie von Sinnen ging Bröhan vor Gericht dagegen vor und behauptete mit Hilfe seines Hamburger Rechtsanwaltes Michael Nesselhauf steif und fest, dass sie „deutlich daneben liege.“ Bröhan ging sogar so weit, eine Eidesstattliche Versicherung abzugeben. Zitat: „In Kenntnis der Strafbarkeit einer falschen Versicherung erkläre ich hiermit zur Vorlage bei Gericht an Eides statt: … Der angebliche Kaufpreis von EUR 55 Mio. Euro … ist um mehr als 10 Prozent falsch…“

Das Hamburger Landgericht ließ sich davon beeindrucken und verbot mir, diese Zahl weiterhin zu nennen. Heute ist klar: Bröhan log und die Richterinnen der Hamburger Pressekammer unter dem Vorsitz von Simone Käfer folgten ihm und seinem Anwalt Nesselhauf bereitwillig. Ein Irrtum, wie sich im Nachhinein erweist. Denn drei Jahre später widersprach Bröhan sich selbst in einer weiteren Eidesstattlichen Versicherung, die er → in einem anderen Verfahren abgab: „…wird die Auskunft dahingebend gegeben, dass die zwischen der Bröhan Art Design Ltd. und der China Academy of Arts vereinbarte Kaufsumme 55 Mio. Euro betragen hat…“

Generell gilt: Wer in Deutschland vor Gericht eine Eidesstattliche Versicherung abgibt und dabei lügt und seinem Prozessgegner Schaden zufügt, begeht Prozessbetrug und riskiert eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren oder eine Geldstrafe.

Selbstverständlich zeigte ich den Lügner Bröhan bei der Staatsanwaltschaft an. Wenn schon die Hamburger Pressekammer nicht in der Lage ist, zwischen Wahrheit und Lüge zu unterscheiden, dann sollte wenigstens die Strafbehörde das können. Fazit: Im Januar 2020 erließ die Staatsanwaltschaft Hamburg einen Strafbefehl gegen Torsten Bröhan und das Amtsgericht legte eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen á 100 Euro fest. Diesem Betrag ist zu entnehmen, dass die Staatsanwaltschaft das monatliche Nettoeinkommen des Multimillionärs Torsten Bröhan auf 3.000 Euro schätzt. Auf Anregung von Bröhans Verteidiger wurde das Verfahren im März 2020 gegen die Zahlung einer Geldauflage von 3.000 Euro eingestellt.

Was ist die Lehre aus diesem Vorgang? Es kostet nicht viel, ein deutsches Gericht zu belügen. Man kann es sich auch leisten, wenn man kein Multimillionär ist.

Diesen Text erstellte Marcus Johst, Journalist und Medienmacher in Berlin.

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